Mittwoch, 23. Mai 2012


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Januar 2009 | Artikel

Durch den Investorendschungel

(Link zum Artikel: http://www.entwickler.de/cod//002121)

Wegweiser für Gründer

Text: Clemens von Bergmann, Andreas Quauke // Mehr zum Thema Gründung und Finanzierung erfahren Sie auf dem webinale Startup Day.
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Gerade im Webbereich, der oft keinen hinreichenden Wettbewerbsvorteil durch Patente oder sonstige Schutzrechte bietet, spielt Geschwindigkeit in der Entwicklung des Unternehmens eine entscheidende Rolle. Dabei müssen neben den administrativen und behördlichen Aufgaben (Beispiele: GmbH-Gründung, Anmeldung beim Amtsgericht) und den operativen Aufgaben (Beispiele: Prototyperstellung, Teamzusammenstellung und -ergänzung) auch Aufgaben im Zusammenhang mit der Finanzierung des Unternehmens bewältigt werden.

Je nach Höhe des Investments können darunter auch Verhandlungen mit Venture-Capital-Gesellschaften (VCs) fallen. In diesem Fall gilt es, sich auf adäquate Konditionen zu einigen, die sowohl den Gründern als auch den VCs zusagen. Neben der Einigung auf Kontroll- und Mitbestimmungsrechte, Definition von Meilensteinen oder Festlegung der Managementgehälter, kommt der Diskussion über die Bewertung des Unternehmens eine hohe Bedeutung zu.
Leider sind Verhandlungen zu diesem Punkt oft zeitraubend und verlaufen für Gründer und VCs sehr unbefriedigend. Denn meist existiert nur eine begrenzte Anzahl von Bewertungsindikatoren, deren Aussagekraft zudem sehr subjektiv eingeschätzt wird.

Zu beachten ist also: Für Web-Startups, deren Alleinstellungsmerkmale teilweise allein durch den First-Mover-Advantage und somit durch eine schnelle Ausführung aller anfallenden Aufgaben verteidigt werden kann, ist Schnelligkeit im Verhandlungsprozess mit VCs von herausragender Bedeutung.

Der High-Tech Gründerfonds: Schnelligkeit durch Standards

Um der Dynamik und Geschwindigkeit junger, aufstrebender Technologieunternehmen Rechnung zu tragen, hat der Hightech Gründerfonds sein Beteiligungsmodell weitestgehend standardisiert.

Die oben erwähnte Bewertungsdiskussion wird hinfällig, da die Konditionen für alle Portfoliounternehmen gleich gestaltet sind:
Es wird ohne vorherige Bewertung ein nominaler Anteil am Unternehmen von 15 Prozent erworben und gleichzeitig ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen vergeben, das mit einer Wandlungsoption in weitere Anteile am Unternehmen ausgestattet ist. Die Höhe des Gesamtinvestments beläuft sich im Standardmodell auf 500.000 Euro. Auch das Darlehen ist in allen Fällen hinsichtlich der Konditionen gleich: Es wird mit 10 Prozent per annum verzinst – wobei die Zinszahlungen zur Schonung der Liquidität für die ersten vier Jahre gestundet sind. Nach sieben Jahren ist das Darlehen endfällig. Finanzielle Sicherheiten werden bei alldem von den Gründern nicht verlangt.

Auf der festgelegten Bewertungsbasis werden die Beteiligungsverträge des High-Tech Gründerfonds mit den Unternehmen ausgehandelt. So kann der Prozess der Beteiligung deutlich beschleunigt werden. Vom Erstkontakt über die Due Diligence bis zum finalen Abschluss der Verträge vergehen im optimalen Fall nur rund zwei Monate. Damit wird es den Gründern möglich, sich schnell wieder auf die operativen Aufgaben zu konzentrieren. Für den Erfolg dieses "Standardmodells" spricht die Zahl der abgeschlossenen Investments: derzeit 128 (Stand: Ende November 2008). Eine Zahl die nicht nur für ein schnelles und unkompliziertes Beteiligungsprozedere spricht, sondern auch für ein qualitativ hochwertiges, transparentes und faires Konstrukt.

Ein weiterer Erfolgsindikator ist die Akzeptanz bei anderen Investoren in den Anschlussfinanzierungsrunden mit Unternehmen aus dem High-Tech-Gründerfonds-Portfolio: Hier konnten mittlerweile rund 90 Millionen Euro in 66 Anschlussfinanzierungen eingeworben werden. Dieses Volumen konnte unter anderem auch deswegen realisiert werden, weil das Vertragswerk des High-Tech Gründerfonds es dem Gründer ermöglicht, sich mit den typischen Regelungen in der VC-Branche im Vorfeld vertraut zu machen.

Mangelnde Flexibilität als Dealbreaker?

Selbstverständlich gibt es auch Gründer, die sich mit einer impliziten Bewertung nicht anfreunden können. In diesen Fällen können die festen Konditionen des High-Tech Gründerfonds einer Beteiligung entgegenstehen.

Sofern deutlich bessere Konditionen tatsächlich am Markt realisiert werden können, finden sich sicherlich auch für diese Vorhaben Investoren. Der High-Tech Gründerfonds sieht sich in diesem Zusammenhang übrigens nicht als Konkurrenz zu bestehenden Investoren. Seine Aufgabe ist es, die Finanzierungslücke für Technologieunternehmen in der Seed-Phase zu schließen. Daher sollte die mangelnde Flexibilität für die vom High-Tech Gründerfonds angestrebten Beteiligungen nicht als Ausschlusskriterium angesehen werden.

Fazit

Gründer, die eine externe Finanzierung in Betracht ziehen, sollten sorgfältig abwägen, wie sie ihre Prioritäten und damit auch den zeitlichen Aufwand einstufen. Eine hohe Bewertung in der Seed-Phase scheint zwar auf den ersten Blick attraktiv, ist aber immer im Zusammenhang mit dem angefallenen Aufwand zu sehen, der sich unter anderem aus der verwendeten Verhandlungszeit ergibt und für den der Fortschritt im operativen Geschäft zurückgestellt werden muss. Zudem wird die hohe Bewertung oftmals teuer erkauft, da Investoren typischerweise ein Gesamtpaket abschließen, das weitere vertragliche Rechte umfasst.

Clemens von Bergmann ist Investment Director beim High-Tech Gründerfonds, Andreas Quauke ist als Analyst beim High-Tech Gründerfonds. Beide sind verantwortlich für die Auswahl, Analyse, Verhandlung und Betreuung von Beteiligungen.

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