Samstag, 11. Februar 2012 |
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Weil die Software-Entwicklung so Zeit raubend und teuer ist, bedienen sich einige Programmierer einfach bei fremden Code und bauen geschützte Programme oder Teile davon einfach in die eigenen Programme ein. Eine solche Urheberrechtsverletzung ist vor Gericht äußerst schwierig nachzuweisen. Der Lehrstuhl für Softwaretechnik der Universität des Saarlandes hat jetzt eine Methode entwickelt, diese Art von Software-Diebstahl nachzuweisen. Sie erfasst in einem Testlauf das charakteristische Verhalten einer Software und kann dieses Muster in anderen Computerprogrammen wiedererkennen. Die Methode, die der Informatiker David Schuler entwickelt hat, räumt Herstellern von Software damit bessere Chancen vor Gericht ein. Vermutet ein Hersteller einen Diebstahl, lässt er seine und die fremde Software mit Schulers Werkzeug API Birthmark ausführen. Ist die Übereinstimmung hoch, lässt das einen Diebstahl vermuten und rechtfertigt weitere Untersuchungen.
Das Besondere an API Birthmark ist, dass es das Verhalten, aber nicht die Form einer Software bewertet. Diese lässt sich nämlich leicht verschleiern, um einen Diebstahl zu vertuschen. Werkzeuge zur Verschleierung, so genannte Obfuskatoren, sind frei im Internet erhältlich. Wie ein Geburtsmerkmal (engl.: birthmark) ist das Verhalten eines Programmes dagegen nur schwer zu verändern, ohne es zu zerstören. David Schuler und seine Ko-Autoren Valentin Dallmeier und Christian Lindig haben gezeigt, dass die Geburtsmerkmale von Java-Programmen zuverlässig erkannt werden können und immun gegen die besten Verschleierungsmethoden sind.