Dienstag, 16. März 2010 |
Man hat zwar die Schlacht verloren, den Krieg aber nicht – dachte sich AT&T und zog seine Lobbyisten in den USA ab, um sie nach Europa zu entsenden. Denn dort wird, wie im Heimatland des Telco-Riesen, um Netzneutralität gekämpft. Und während man in den USA verloren hat, war man in Europa erfolgreich, berichtet Netzpolitik.
Zwar hat sich das Europäische Parlament in einer ersten Lesung zum Telekom-Paket für Netzneutralität stark gemacht, in einer zweiten Lesung jedoch wurde der entsprechende Paragraf entschärft. Er wurde ersetzt durch einen von AT&T verfassten Paragrafen. Der dafür zuständige Unterhändler der EU "Telecom Working Group" Filip Svab wechselt nun zu AT&T und ist künftig als Lobbyist unter dem Titel "External Affairs Director" für Zentral- und Osteuropa zuständig.
Zum Erhalt der Netzneutralität gibt es eine EU-weite Petition unter euopeninternet.eu, die bereits gezeichnet werden kann. Eine Übersetzung findet sich auf Netzpolitik.
Am 21. September hat der Vorsitzende der US-Regulierungsbehörde FCC, Julius Genachowski, Grundsätze für ein offenes Internet formuliert. Gleichzeitig stehen in Europa wichtige Entscheidungen an, die die Zukunft des offenen Internets betreffen. Angesichts dieser Entwicklungen haben wir diese Petition formuliert. Wenn Ihr ebenso wie wir daran glaubt, dass Europa ein offenes und freies Internet gemäß den folgenen Prinzipien verdient, zeichnet diese Petition bitte mit und gebt sie an Eure Freunde weiter.
- Internetbenutzer haben das Recht, auf Inhalte ihrer Wahl zuzugreifen, sie zu senden und zu empfangen.
- Internetbenutzer haben das Recht, Anwendungen und Dienste ihrer Wahl zu benutzen und auszuführen.
- Internetbenutzer haben das Recht, Hard- und Software ihrer Wahl zu nutzen, wenn sie das Netz nicht schädigt.
- Internetbenutzer haben das Recht, gemäß den Prinzipien des freiem Markt zwischen Netzwerk-, Anwendungs-, Service- und Inhalte-Anbieter zu wählen.
- Internetbenutzer haben das Recht auf diskriminierungsfreien Zugang zum Internet. Weder dürfen bestimmte Anwendung oder Dienste blockiert werden, noch dürfen bestimmte Sender oder Empfänger vom freien Datenverkehr ausgeschlossen werden. Provider dürfen nicht bestimmte Dienste behindern oder sperren, noch dürfen sie bestimmte Inhalte oder Anwendeungen bevorzugen. Insbesondere dürfen sie nicht Dienste blockieren, die in Konkurrenz zu ihren eigenen Serviceleistungen stehen.
- Internetnutzer haben ein Recht auf einen Anschluss mit festgelegtem Datendurchsatz und ebensolcher Qualität. Die Provider müssen offen darlegen, wie sie den Netzwerk-Verkehr verwalten.
Diese Prinzipien sollen in europäisches und nationales Recht integriert und von den zuständigen Behörden europaweit einheitlich durchgesetzt werden.