Die in Fachkreisen nicht ganz unumstrittene BITV 2.0 gilt unter anderem für Angebote im Web und öffentlich zugänglichen Intranet-Bereichen. Die Verordnung kann beim Bundesgesetzblatt online eingesehen werden.
Eine Zusammenfassung und Bewertung aller wichtigen Punkte möchten wir jemandem überlassen, der sich ausgiebig mit der Materie beschäftigt hat. Wer mehr wissen möchte, beispielsweise über die durch die BITV 2.0 drohende Fragmentierung in Deutschland, sollte sich Jan Eric Hellbuschs Gastartikel BITV 2.0 in Kraft bei den Webkrauts durchlesen.