In kaum einem anderen Land wird so viel online geshoppt wie in Deutschland: Im letzten Jahr hat jeder Deutsche durchschnittlich 17 (16,9) Mal einen Warenkorb im Internet gefüllt und bezahlt. Doch vom virtuellen Stöbern bis zur Warenkasse liegt ein weiter Weg mit vielen Hindernissen: Wird die gewünschte Bezahlmethode angeboten? Wie hoch sind die Versandkosten? Wird der Grundpreis korrekt angezeigt? Letzteres spielt eine immer wichtigere Rolle. Schließlich dient er der Transparenz im Online-Shop und schützt vor Abmahnungen.
Preise im Online-Handel korrekt angeben
Die Preisangabenverordnung verpflichtet Online-Händler zum Schutz der Verbraucher beim Online-Handel, nicht nur Endpreise sondern auch den Grundpreis anzugeben. Insbesondere bei Verpackungen unterschiedlicher Füllmengen soll der Grundpreis dem Verbraucher einen leichteren Preisvergleich ermöglichen. Viele Online-Händler vergessen diese Angabe oder geben sie nicht korrekt an.
Eine Infografik des Händlerbundes fasst zusammen, worauf Online-Händler bei der Angabe von Grundpreisen achten müssen, wenn sie die Grundpreise ihrer Waren angeben. Darüber hinaus sind konkrete Beispiele und Tipps angeführt, die Online-Händlern bei der Angabe des Grundpreises helfen sollen.
Aufmacherbild: Hand of a woman making purchases through the Internet via Shutterstock / Urheberrecht: Sergey Ryzhov