Das wollen der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland in ihrem gemeinsamen Projekt „MarktChecker“ nun prüfen.
EU-Energielabel 2015 auch für Online-Shops Pflicht
Das Energielabel gibt Informationen zum Stromverbrauch und anderen Produkteigenschaften wie Lärm oder Wasserverbrauch und ist damit eine wichtige Verbraucherinformation. Und da auch Elektrogeräte mittlerweile immer öfter über das Internet gekauft werden, ist es sicherlich sinnvoll, dass das Energielabel bei Haushaltsgeräten wie Fernsehern, Kühlschränken, Waschmaschinen oder Lampen auch im Online-Handel vorhanden sein muss.
Vertrauen in Siegel und Produkte stärken
Bislang reichte es im Online-Handel aus, einzelne technische Informationen wie die Energieeffizienzklasse oder Geräuschemissionen von Haushaltsgeräten anzugeben. Bei Stichproben hatte MarktChecker jedoch im Frühjahr 2014 erhebliche Mängel festgestellt: Elf von 20 geprüften Online-Handelsplattformen hatten Produkte nicht korrekt gekennzeichnet. Anfang 2015 will MarktChecker erneut prüfen, wie die neue Kennzeichnungspflicht beim Energielabel eingehalten wird.
Energiefolgekosten verständlich darstellen
Über die Farbskala des Energielabels können Verbraucher jetzt auch im Internet leicht erkennen, wie effizient ein Produkt ist. Allerdings fordern Umwelt- und Verbraucherschutzverbände schon seit längerer Zeit, die Energieverbrauchsinformationen rund um das Label verständlicher zu gestalten. So werde der Jahresdurchnittsverbrauch in Kilowattstunden angegeben. Nicht jeder Verbraucher könne diese Information in Stromkosten umrechnen und auf das eigene Nutzerverhalten übertragen. Doch die verpflichtende Darstellung des EU-Energielabels neben dem Produkt ist schon eine große Hilfestellung für die Käufer. Denn neben dem Einkaufspreis ist der Energieverbrauch mit der Zeit ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor.
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