„Cloud-Nutzer und US-Cloud-Anbieter befinden sich in einer Zwickmühle“
Microsoft Office 365 ist an hessischen Schulen aus Gründen der DSGVO derzeit unzulässig – so heißt es in einer Stellungnahme des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit. Was sind die Auswirkungen und welche DSGVO-Aspekte liegen zugrunde? Das erläutert Rechtsanwältin Frederike Kollmar im Interview. [Mit Update vom 5. August]